Verhaltens- und Hygieneregeln für Mitglieder und Kursteilnehmer zur Teilnahme am Sportbetrieb gegen die Ausbreitung von COVID-19

Hiermit bestätige ich, die „Verhaltens- und Hygieneregeln für Mitglieder und Kursteilnehmer zur Teilnahme am Sportbetrieb gegen die Ausbreitung von COVID-19“ Formular gelesen und verstanden zu haben bzw. sie mit meinem Kind besprochen zu haben und sie während jeder Sporteinheit einzuhalten.

 

 Verhaltens- und Hygieneregeln für Mitglieder und Kursteilnehmer zur Teilnahme am Sportbetrieb gegen die Ausbreitung von COVID-19 

Die Turnerschaft Rath/Heumar nimmt die aktuelle Situation weiterhin sehr ernst. Die Gesundheit aller Teilnehmer/innen und Übungsleiter/innen geht immer vor. Daher schützt bitte Euch und andere. Durch Einhalten dieser Grundregeln verhindert Ihr die Verbreitung des Coronavirus und tragen dazu bei, dass wir künftig auch weiterhin für Euch geöffnet haben dürfen. VIELEN DANK! 

Abstand halten & Maske tragen 

Bitte haltet jederzeit mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen und tragt einen Mund-Nasen-Schutz, den Ihr nur am Trainingsplatz ablegen dürft. Bei Eltern-Kind-Kursen tragen die Eltern auch während der gesamten Kursdauer ihre Maske. 

Sportkleidung 

Bitte kommt bereits fertig umgezogen in Sportkleidung zum Training und zieht lediglich vor Ort noch die Hallenturnschuhe an. Die Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden. 

Matte mitbringen 

Für unsere Yoga-, Fitness- & Gymnastik-Kurse bringt bitte Eure eigene Matte mit. 

Organisatorisches 

Treffpunkt ist 5 Minuten vor Beginn der Sportstunde mit Mund-Nasen-Schutzmaske am Schulhoftor bzw. beim Taekwondo der Haupteingang des BVZ. Wir bitten um pünktliches Erscheinen, da das Schultor zu Beginn der Stunde von der Übungsleitung abgeschlossen wird, damit sich keine Unbefugten auf dem Schulhof aufhalten können. 

Bei der Anwesenheitskontrolle bestätigt der/die Teilnehmende, dass keine Erkältungs-symptome vorliegen, keine bekannte Corona-Infektion besteht und kein bewusster Kontakt mit Corona-Infizierten innerhalb der letzten zwei Wochen erfolgte. Personen mit grippe-ähnlichen Krankheitssymptomen nehmen nicht am Training teil. 

 

Bei Kinderkursen und -gruppen verabschieden Eltern ihre Kinder bereits am Schulhoftor bzw Haupteingang des BVZ und gehen nicht mit in die Halle bzw den Raum. Die Aufsichtspflicht der Übungsleitung beginnt und endet jeweils am Schulhoftor / Haupteingang des BVZ mit pünktlicher (Rück-)Übergabe der Kinder. 

Die Teilnehmer/innen gehen dann gemeinsam mit der Übungsleitung in die Halle bzw den Raum. 

Es gibt während des Trainings kurze Trinkpausen, jeder Teilnehmer bringt seine eigene Trinkflasche mit. 

Die Sportstätte ist nach Beenden der Sportstunde zügig und unter Einhalten des Mindestabstandes zu verlassen. 

Die Sportstätte wird vor und nach jeder Trainingseinheit gelüftet. 

Auf Fahrgemeinschaften ist bitte möglichst zu verzichten. 

Hygieneregeln 

Vor Betreten der Sportstätte desinfizieren sich alle Teilnehmer/innen die Hände und fassen sich anschließend idealerweise nicht mehr mit den Händen ins Gesicht. 

Bitte beachtet die allgemeinen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz: z.B. kein Händeschütteln, regelmäßige Handhygiene, husten und niesen bitte nur in die Armbeuge. 

Allgemeines 

Ohne Voranmeldung ist eine Teilnahme an unseren Kursen und Sportgruppen bzw. ein Schnuppern bei unseren Sportangeboten nicht möglich. 

Auch das schriftliche Einverständnis zur Einhaltung und Berücksichtigung dieser Verhaltens- und Hygieneregeln ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an unseren Sportgruppen und Kursen. 

Bitte bleibt bei ersten Anzeichen von Husten, Fieber oder Unwohlsein zu Hause. 

Es werden für jede Sportstunde Teilnehmerlisten zur Rückverfolgung von Infektionsketten geführt und dem Vorstand zur Verfügung gestellt. Diese Listen werden nach 4 Wochen vernichtet. 

Sollte bei einem Teilnehmenden eine Covid 19-Erkrankung festgestellt werden, muss er dies unverzüglich dem Vorstand oder der Geschäftsstelle der TSRH mitteilen. 

Die Teilnehmenden werden in der ersten Stunde von der Übungsleitung auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen / Hygienevorschriften hingewiesen. 

Die jeweils geltenden Verordnungen der Stadt Köln sowie des Landes NRW sind zwingend zu beachten, an ihnen orientieren sich auch diese Verhaltens- und Hygieneregeln.